Gästeordnung

Als Gäste sind alle jene Personen anzusehen, die nicht Mitglieder des UYC Stv. sind.

Das Mitbringen von Gästen ist allen aktiven und beitragenden Mitgliedern gestattet.

Jugendmitglieder müssen zur Mitnahme von Gästen das Einverständnis eines Ausschussmitgliedes einholen, jedoch ist dies bei den eigenen Eltern nicht erforderlich.

Das einführende Mitglied hat seinen Gast (seine Gäste) allen anwesenden Mitgliedern vorzustellen sowie diesen (diese) über die Gepflogenheiten des Clubs zu informieren.

Es haftet auch für alle, durch seinen Gast (seine Gäste) entstandenen Schäden am Clubeigentum.

Das einführende Mitglied hat die Anwesenheit seines Gastes (seiner Gäste) in das Gästebuch einzutragen.

Ein Gast darf nicht öfter als 5-mal im Jahr die Clubanlagen besuchen, andernfalls ein Antrag um Aufnahme als Mitglied gestellt werden muss. Gäste dürfen ohne das sie einführende Mitglied weder die Anlagen benützen, noch selbst Gäste mitnehmen.
Gäste, die diese Gästeordnung nicht einhalten, können durch jedes Ausschussmitglied vom Platz verwiesen werden.